Schutz von Behinderten, Radfahrern und Fußgängern verbessert

28.04.2020

Novelle der StVO zum 28.04.2020 auch mit erhöhten Bußgeldern

Die Einhaltung von Regeln sind für das funktionierende Zusammenleben in einer Demokratie von enormer Bedeutung - das sehen wir gerade in der Corona-Krise, die bei uns wegen der Einhaltung der stringenten Vorschriften relativ mild verläuft.

Auch im Straßenverkehr müssen Regeln beachtet und Übertretungen konsequent geahndet werden. Zum 28.04.2020 wurden Änderungen der verkehrsrechtlichen Vorschriften wie die StVO von Bund und Ländern beschlossen, um den Schutz der Schwachen im Straßenverkehr bei weiterhin steigenden Unfallzahlen zu verbessern.

CDU-Vorsitzender Helmut Paul: „Die neuen Regeln werden zu einem besseren Miteinander der Verkehrsteilnehmer und zu einem effektiveren Schutz der Schwächeren führen. Das ist wichtig, da immer mehr Strecken zu Fuß, mit Fahrrad und E-Bike zurückgelegt werden.“


Die wichtigsten Punkte:

- Fahrverbot für zu schnelles Fahren bereits ab 21 (innerorts) und 26 km/h Überschreitung (außerorts)
- Rechtsabbiegende LKW ab 3,5 to müssen im Schritttempo rechts abbiegen
- Parken auf Geh und Radwegen sowie Fahrrad-Schutzstreifen = 55 €
- Parken auf Schwerbehindertenplätzen ohne Berechtigung = 55 €
- Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern = 1,5 m - außerorts 2,0 m
- Parken und Halten in der zweiten Reihe = 55 €

Zudem wurden einige neue Verkehrszeichen eingeführt - alle Details unter

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-sachinformationen.html